Dezember 4, 2024

Neue Prämientabelle von der Kommission Leistungssport verabschiedet!

Unsere Kaderspielerinnen und Kaderspieler profitieren im Leistungssport von verschiedenen Fördermöglichkeiten. So gibt es feste Fördersummen für die A-, B- und C-Kader, aber auch sogenannte Sonderförderungen, die für besonders große Talente von der Kommission Leistungssport in Einzelfällen beschlossen werden. Darüber hinaus gab es auch bisher schon Prämien für besondere sportliche Erfolge, die sogenannten Leistungsprämien.

In der Regel werden Leistungsprämien für Gold-, Silber- und Bronzemedaillen vergeben. Es handelt sich zumeist um Welt- und Europameisterschaften sowie Schacholympiaden. Dabei sind sowohl Einzelmeisterschaften als auch Mannschaftsmeisterschaften förderfähig und je nach Altersklasse gab und gibt es abgestufte Prämien.

Im Hinblick auf die zunehmenden Wettbewerbe auf internationaler Ebene hat die Kommission Leistungssport das Prämiensystem neu definiert. Ziel war es, ein in sich ausgeglichenes und abgestuftes System zu entwickeln, das den unterschiedlichen Leistungen abhängig von Wettbewerb und Altersklasse Rechnung trägt. Spitzenwettbewerbe wie Schacholympiade, Weltmeisterschaften und Europäische Meisterschaften werden hierbei am höchsten prämiert. Keine Prämienunterschiede gibt es hingegen im Sinne der Gleichbehandlung zwischen Leistungen auf Frauen- und Männerturnieren.

Spieler:innen, die Leistungen im Prämienbereich erzielen, müssen ihre Prämien im Übrigen nicht gesondert beim Deutschen Schachbund beantragen, sondern diese werden automatisch ausgezahlt, nachdem sie intern freigegeben wurden. Zu beachten ist dabei, dass einige Prämien nur dann ausgezahlt werden können, wenn sie durch entsprechende Sponsoring-Zusagen gedeckt sind – dies ist dann in der Tabelle gesondert gekennzeichnet.

Das Ergebnis des intensiven Austauschs zum Prämiensystem in der eigens gegründeten „Arbeitsgruppe Prämien“, die im Anschluss von der Kommission Leistungssport beschlossen wurde, ist der Tabelle im Dokument zu entnehmen, die ab 1. Februar 2023 Gültigkeit hat. Hierbei ist zu beachten, dass die Prämien nicht rückwirkend gewährt werden können.

Gerald Hertneck
DSB-Referent für Leistungssport