Juli 18, 2024

Spielen demnächst Männer in Frauenmannschaften?

Der Internationale Meister G. S. hat beim „Europäischen Gerichtshof“ durch seinen Anwalt, W. M. aus Münster, Klage eingereicht. Klagebegründung: Verletzung der Gleichberechtigung und beruft sich hauptsächlich auf den Artikel 3 Absatz 3 des Grundgesetzes: Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.

Fakt: Männliche Berufsschachspieler dürfen nicht in Frauenmannschaften spielen. Frauen dagegen in Männer- wie auch Frauenmannschaften spielen. Darin sieht G. S. eine klare Benachteiligung nicht nur wegen des Gleichheitsprinzips, sondern auch aus finanzieller Sicht. Stark spielende Frauen können in Europa doppelt verdienen, weil sie sowohl bei den Männern, als auch bei den Frauen spielen dürfen.

Rechtsanwalt W. M. aus Münster sieht gute Chancen, dass in der nächsten Saison auch Frauenmannschaften mit Männern besetzt werden dürfen.
Eine weitere Eingabe ist beim Deutschen Schachbund geplant, wo es den Frauen, zumindest bei ernsthaften Schachturnieren und Mannschaftskämpfen nicht mehr erlaubt sein soll, mit ihren körperlichen Reizen den Gegner abzulenken, was besonders im Sommer der Fall ist. Ausgenommen von dem Verbot sollen Seniorenturniere sein.
Der Europäische Gerichtshof wird Ende des Monats entscheiden, während der DSB noch etwas Zeit hat. Man darf gespannt sein, wie beide Verfahren/Eingaben ausgehen.

Zeichnung: Diese, oder ähnliche Aussichten, soll es nach Ansicht von G. S. in Zukunft nicht mehr geben, sondern sind auf die Dopingliste zu setzen. Es schwächt den Gegner und stärkt zwangsläufig die Gegnerin.