November 23, 2024

URTEIL IM VERFAHREN SC SIEGBURG GEGEN DEN DSB

Am 28.10.2020 hat das Amtsgericht Charlottenburg im Klageverfahren des SC 1919 Siegburg gegen den Deutschen Schachbund sein Urteil verkündet und die Siegburger Klage abgewiesen. Inzwischen liegen auch die schriftlichen Urteilsgründe vor.

Der SC Siegburg spielt bekanntlich in der 2. Bundesliga West, liegt dort auf Platz 3 und hofft auf den Aufstieg in die 1. Bundesliga. An Brett 1 spielt Dr. Robert Hübner, der sich mit zwei weiteren Spielern bislang geweigert hat, die vom Deutschen Schachbund vorformulierte Spielervereinbarung zu unterschreiben. Ohne Unterzeichnung der Spielervereinbarung wird keine Spielberechtigung für die 2. Bundesliga erteilt. Siegburg wollte deshalb den Deutschen Schachbund gerichtlich dazu zwingen, die Teilnahme dieser Spieler auch ohne Abschluss der Spielervereinbarung zu erlauben.

Das Amtsgericht hat dieser Siegburger Forderung eine deutliche Absage erteilt. Die Abweisung der Klage wird in erster Linie auf formale Erwägungen gestützt. Siegburg hatte die Feststellung beantragt, dass drei Siegburger Spielern eine Spielberechtigung zu erteilen sei und nicht von einer bedingungslosen Unterzeichnung der Spielervereinbarung abhängig gemacht werden dürfe.

Das Amtsgericht hielt diesen Antrag nicht für hinreichend bestimmt, da nicht erkennbar sei, welche Bedingungen Siegburg stellen will und vom Deutschen Schachbund akzeptiert werden sollen. Zum anderen sprach das Amtsgericht dem SC Siegburg das Recht ab, die Spielberechtigung seiner Spieler im eigenen Namen einzuklagen. Vielmehr hätten die Spieler selbst klagen müssen. Schließlich beanstandete das Amtsgericht auch noch, dass der SC Siegburg nicht unmittelbar auf Erteilung der Spielberechtigung geklagt hat, sondern nur auf Feststellung.

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