Dezember 4, 2024

DSB-Rechtsberater: DSJ-Anträge unzulässig / „Müssen das Thema verschieben“

Der außerordentlichen Kongress des Schachbunds am Samstag ist ausschließlich aus dem Grund einberufen worden, um die Deutsche Schachjugend in einen e.V. verwandeln zu können. „Wir kommen nicht umhin, dieses Thema auf den nächsten ordentlichen Kongress zu verschieben“, stellt DSB-Rechtsberater Thomas Strobl wenige Tage vor der Abstimmung fest. Nach seiner Auffassung sind die Anträge der Schachjugend formal nicht zulässig.

Zu dieser Auffassung war Strobl gelangt, nachdem er die Kongressbroschüre studiert hatte, in der sich ausgerechnet in die DSJ-Anträge ein weiterer „redaktioneller Fehler“ der DSB-Geschäftsstelle eingeschlichen hatte. Aber auch nach Studium der DSJ-Original-Anträge ohne DSB-Bearbeitung bleibt Strobl dabei: Das drängendste, ressourcenbindendste Thema des deutschen Schachs muss ein Jahr warten. Begründung: Nur der DSJ-Vorsitzende und sein Stellvertreter dürfen laut DSB-Satzung Anträge beim Kongress stellen, nicht die DSJ als Organisation.

Das Papier unten fehlt aufgrund des redaktionellen Fehlers in der Kongressbroschüre. Strobl liegt es jetzt vor, aber er kann ihm nicht entnehmen, dass es sich um Anträge des 1. Vorsitzenden der DSJ handelt:

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