Vorsicht! – Warnung!
Der Badische Sportbund hat aktuell darauf hingewiesen, dass der Begriff »WEBINAR« (ein schönes gelungenes Wortspiel aus Web und Seminar für Online-Lehr- und Lernangebote) wohl urheberrechtlich geschützt und lizenziert ist. Verstöße dagegen, d.h. der nicht lizenzierte Gebrauch kann gerechtfertigte Abmahnungen nach sich ziehen. Diese sind i.d.R. teuer bzw. zumindest nicht billig.
Dieser Kunstbegriff hat sich fast schon eingebürgert in unsere Sprache und wird gerne unüberlegt öffentlich verwendet für die Bewerbung von Online-Lehr und Lernangeboten. In Zeiten der Konjunktur des Online-Schachs dank Corona-Pandemie ist dies auch in unserem Schachsport sicherlich ein gern benutzter Begriff.
Wir bitten deshalb unsere Vereine, Bezirke, Trainer und Betreuer, wie auch Online-Beauftragte dies zu beachten und den Begriff nicht öffentlich oder anderweitig zur Bewerbung entsprechender Angebote zu verwenden.
Unsere Rechtschutzversicherung deckt Abmahnungsgebühren standardmäßig nicht ab. Passt auf Euch auf. Neben den auf Abmahnungen spezialisierten Anwaltskanzleien kursiert auch weiterhin
das Corona-Virus.
Uwe Pfenning
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