Am 22. August 2020 werden der Kongress des Deutschen Schachbundes (DSB) und die DSJ-Jugendversammlung darüber entscheiden, ob die DSJ ein eingetragener Verein (e.V.) werden kann. Das ist sowohl für den DSB als auch für die DSJ vorteilhaft, denn die DSJ ist als Jugendverband eigenständig, da ist es sinnvoll, dass sie rechtlich ein eigener Verein ist. Mit dem DSB bleibt sie trotzdem so eng verbunden wie bisher. Für die Landesverbände, Vereine und alle Spielerinnen und Spieler ändert sich durch die Umgründung in einen e.V. praktisch nichts.
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