Seit einigen Jahren werden in den obersten Ligen und bei Deutschen Meisterschaften Vereinbarungen mit den Spielerinnen und Spielern abgeschlossen, in denen diese erklären, sich an die Prinzipien des DSB zu halten und sich der Sanktionsgewalt des Verbandes zu unterwerfen.
Von diesen Vereinbarungen gibt es derzeit mehrere Versionen (z.B. 2. Bundesliga, Frauen-Ligen, Deutsche Einzelmeisterschaften). Für einige Turniere gibt es auch spezielle Vereinbarungen zur Dopingbekämpfung. Diese wurden bisher nur bei solchen Turnieren verwendet, bei denen Dopingkontrollen durch die NADA zu erwarten waren. Inzwischen hat die NADA ihre Praxis geändert und kann im Prinzip bei allen Deutschen Meisterschaften Dopingkontrollen durchführen. Der DSB erfährt hierbei erst einige Wochen vor der Veranstaltung, dass dieses Turnier betroffen sein wird. Ferner verlangt die NADA, dass alle an Deutschen Meisterschaften teilnehmende Spielerinnen und Spieler vertraglich angebunden werden und auch eine neue Schiedsvereinbarung unterzeichnen. Aus diesem Grunde haben wir uns entschlossen, einen neuen, einheitlichen Vertrag zu erarbeiten, der von allen Teilnehmerinnen und Teilnehmern der folgenden Turniere als Teilnahmevoraussetzung unterzeichnet werden muss:
- 2. Schach-Bundesligen
- 1. Frauen-Bundesliga
- 2. Frauen-Bundesligen
- Deutsche Einzelmeisterschaften (w/m)
- Deutsche Schnellschachmeisterschaften (w/m)
- Deutsche Einzel-Blitzmeisterschaften (w/m)
- Deutsche Pokal-Einzelmeisterschaft auf DSB-Ebene
Zunächst nicht betroffen ist die Schach-Bundesliga, da sie nicht vom DSB ausgerichtet wird und der Schach-Bundesliga e.V. keine vertragliche Bindung an die NADA hat. Dies bedeutet, dass vor der Teilnahme an o.g. Turnieren alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer die neue Vereinbarung unterzeichnen müssen. Es wird eine zentrale Erfassung der Vereinbarungen geben, so dass der Vertrag bei der Teilnahme an mehreren Turnieren nur einmal unterzeichnet werden muss. Uns ist bewusst, dass diese Maßnahme einen nicht unerheblichen Aufwand für Spielerinnen, Spieler und Vereine darstellt. Das Bundesinnenministerium, das dem DSB größere finanzielle Mittel zur Verfügung stellt, verlangt allerdings im Gegenzug von uns, dass wir die Vorgaben der NADA vollständig umsetzen. Von daher bitten wir alle betroffenen Athletinnen, Athleten und Vereine um Verständnis und Kooperation. Wir gehen davon aus, dass es auch in Zukunft nicht mehr Dopingkontrollen geben wird, diese aber kurzfristiger bekannt gegeben werden.
Für Informationen zum Thema Dopingbekämpfung im Schach wenden Sie sich bitte an den Beauftragten des DSB für Dopingbekämpfung, Herrn Dr. Thomas Wessendorf (doping@schachbund.de) und an die Unterzeichner. Informationen zu diesem Thema sind auch auf der DSB Homepage zu finden.
Dan-Peter Poetke, Referent für Frauenschach
Roland Katz, Leiter der Frauen-Bundesligen
Jürgen Kohlstädt, zentraler Leiter der Schach-Bundesligen
Gregor Johann, Bundesturnierdirektor
Die Aussage „Ferner verlangt die NADA, dass alle an Deutschen Meisterschaften teilnehmende Spielerinnen und Spieler vertraglich angebunden werden und auch eine neue Schiedsvereinbarung unterzeichnen.“ widerspricht allerdings der aufgeführten Liste, denn für etliche Deutsche Meisterschaften (Masters, Masters der Frauen, 1. Bundesliga, Blitzmannschaftsmeisterschaft, Mannschaftspokal, Frauenländermeisterschaft, Seniorenmeisterschaft, Amateurmeisterschaft) wird ja nun die Unterzeichnung der Vereinbarung nicht verlangt. Wie erklärt sich diese Diskrepanz? Können einzelne Wettbewerbe davon ausgenommen werden, und wenn ja, nach welchen Kriterien wurden diese ausgewählt? An sich sollte man doch annehmen, dass die NADA daran interessiert ist, dass gerade die höherwertigen Wettbewerbe nicht von Dopingkontrollen ausgenommen werden – und die höherwertigen Wettbewerbe sind nach meinem Verständnis das Masters, das Masters der Frauen, die 1. Bundesliga und die 1. Frauenbundesliga (und darüber hinaus schätze ich auch die Blitzmannschaftsmeisterschaft und den Mannschaftspokal als höherwertiger ein als die entsprechenden Einzelturniere).