Aus gegebenem Anlass möchte die Technische Kommission noch einmal darauf hinweisen, dass es lt. FIDE-Schachregeln 11.3.1 verboten ist, ohne Zustimmung des Schiedsrichter ein elektronisches Gerät in den Turnierräumlichkeiten bei sich zu haben. Zu den elektronischen Geräten zählen dabei nicht nur Handys, sondern auch Smart-Watches, Musikabspielgeräte, Spielkonsolen, usw..
Wir möchten auf diesem Weg die Vereine und Spieler noch einmal deutlich darauf hinweisen, diese Bestimmung bei FIDE-gewerteten Turnieren zu beachten. Ein Ignorieren dieser Vorschrift kann dazu führen, dass ein Turnier nicht gewertet wird, da die FIDE die Anti-Cheating-Bestimmungen zur Zeit sehr ernst nimmt.
Sollte ein Spieler ein elektronisches Gerät aus medizinischen Gründen benötigen, dann ist für die Erlaubnis unbedingt ein ärztliches Gutachten vorzulegen, das die medizinischen Notwendigkeit unmissverständlich belegt.
(wk, Info/Text: Hans Stummer, Vorsitzender Technische Kommission)
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