Das Verfahren zwischen dem Deutschen Schachbund und dem Dresdner Schachverkäufer Dirk Jordan sollte am 27. September vom Tisch sein. Aber der Verkündungstermin vor dem Dresdner Oberlandesgericht fiel aus. Stattdessen soll am 18. Oktober eine Entscheidung fallen. Wie die aussieht? Man weiß es nicht.
Mit Sicherheit gilt, dass die Sachlage nicht so eindeutig ist, wie es sich der DSB vor Beginn des Verfahrens ausgemalt hatte. Denn selbst wenn die Nebenverträge Dirk Jordans mit Hotels während vergangener Amateurmeisterschaften nicht rechtens waren (und das waren sie wahrscheinlich nicht), erscheint den meisten beteiligten Juristen alles andere als klar zu sein, ob sich daraus Ansprüche des DSB an Jordan ableiten lassen, und wenn ja in welcher Höhe. Einen Anspruch in voller Höhe dessen, was Jordan per Nebenvertrag einnahm, hatten sie beim Schachbund anfangs als gegeben vorausgesetzt.
Der Richter soll zum Kompromiss gedrängt haben
Den juristischen Reigen eröffnet hatte vor Monaten ein Vergleichsangebot Jordans, der bereit war, einen fünfstelligen Betrag zu zahlen, sich aber nicht in die Bücher seiner Vereine schauen lassen wollte. Nur war genau das seitens des DSB Bedingung, um überhaupt die Höhe des Schadens abschätzen zu können. Und wenn Vergleich, dann nur sechsstellig, hieß es anfangs angesichts einer vermuteten Schadenssumme in mittlerer sechsstelliger Höhe. Der DSB lehnte das Angebot ab…
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